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Historisches

Ende des 12., Anfang des 13. Jahrhunderts wurde der bis dahin unbewohnte Grenzwald „Miriquidi“ zwischen Sachsen und Böhmen von deutschen Bauern besiedelt. Initiator dieser Besiedlungsaktion war der Böhmische König der den Deutschen Ritterorden und die Johanniter als „Locatoren“ (Ortsgründer) mit der Leitung der Besiedlungsaktion betraute. Diese beriefen Bauern vernehmlich aus Franken und Südwestdeutschland in das zu besiedelnde Gebiet, das häufig in einem kleinen Flusstal lag. Hier wurden den Bauerngruppen jeweils ein ca. 100 m breiter Landstreifen (eine Hufe) zur Rodung des Waldes und Urbarmachung zugewiesen. So entstanden die für unser Gebiet typischen Waldhufendörfer zu denen auch Rosenthal (1356 urkundlich erwähnt) gehört. Der Anführer der örtlichen Bauern wurde zum Vermittler und Richter zwischen den Bauern und den Locatoren bzw. Landesherren bestimmt. Dafür bekam er eine größere Hufe zum Lehen außerdem das Vorrecht über den eigenen Verbrauch hinaus zu backen, schlachten und zu brauen. Er bekam das Schankrecht und die Salzhandelserlaubnis. Somit kam es zur Bildung des Begriffes „Erblehngericht“ und dem dazugehörigen Gasthof „Zum Erbgericht“.

Das Erbgericht Rosenthal wird zum ersten Mal 1399 urkundlich erwähnt. Erster namentliche erwähnter Lehnrichter ist 1545 Bartel Seiler. Letzter Lehnrichter war Louis Robert Schönert. Mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1855 endete das Amt des Lehnrichters. Sein Sohn Reinhold Otto Schönert wird als Erbgerichtsbesitzer genannt (1852 – 1898, Grabmahl auf dem Friedhof in Rosenthal) Der Lehnrichterhof blieb bis zum Tode von Otto Schönert 1997 in Familienbesitz.

 

Quelle: Werte der deutschen Heimat, Ortschronik Rosenthal-Bielatal, Sachsens Kirchengalerie (alt), Matrikel der Kirche Rosenthal – Tauf- und Totenbücher.

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